Thema: Fluggastrechte – was tun bei Flugausfall oder Flugverspätung

Da es im Sommer in Europa zu besonders vielen Flugausfällen kam habe ich mich auf der Seite flug-gast-recht.de mit dieser Thematik auseinander gesetzt. Erschreckend ist, dass nur 10% aller Fluggäste Ihr Recht auf Kompensation bei Flugannullierungen oder Verspätungen in Anspruch nehmen. Dabei werden Ausgleichszahlung bereits bei 3 Stunden Verspätung in einer Höhe von 240 Euro fällig. Bei längeren Strecken sogar bis 600 Euro pro Person. Um an dieses Geld zu kommen gibt es eine Menge Besonderheiten zu beachten und einige Fluggesellschaften kalkulieren mit der Unkenntnis der Passagiere um Zahlungen zu vermeiden. Besonders bei Billigfliegern  wie Easyjet oder Ryanair wird versucht Erstattung zu vermeiden, da sie oft höher ist als der bezahlte Flugpreis! Falls man sich nicht selbst mit der Airline auseinandersetzen möchte gibt es Portale für Fluggastrechte die eine mögliche Entschädigung erstreiten. Eine Übersicht über die bekanntesten und erfolgreichsten Unternehmen, sowie deren Vor- und Nachteile findet man auf der Seite fluggastrecht-reiserecht.de. Besondere Informationen zur Entschädigung bei Verspätung von Easyjet Flügen finden Sie ebenfalls dort.

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